Bildrechte & Urheberrecht

Recht am eigenen Bild

Werden auf einer Veranstaltung Fotos oder Filmaufnahmen gemacht, auf denen die Teilnehmenden zu sehen sind, ist es wichtig, entsprechende Einverständniserklärungen vorab einzuholen.

  • Hintergrund: Das Recht am eigenen Bild in Deutschland bezieht sich auf Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 des Grundgesetzes und ist u.a. in § 22 des Kunsturhebergesetzes verankert. Es besagt, dass Abgebildete die Befugnis haben, über die Verwendung der Bilder zu bestimmen und auch Veröffentlichungen zu widersprechen.
  • Dieses Recht trifft auch auf Minderjährige zu – hier müssen allerdings die Erziehungsberechtigten die Genehmigung erteilen. Sollten Sie also während einer Kochaktion Fotos oder Filmaufnahmen machen, die Sie z.B. im Nachgang auf Ihrer Website oder Social Media verwenden wollen, oder ist ein Pressetermin geplant, müssen Sie vorab von allen Teilnehmenden, bzw. den Erziehungsberechtigten der Minderjährigen, eine Einverständniserklärung schriftlich einholen. Diese muss von allen Erziehungsberechtigten unterschrieben sein, also z.B. von beiden Elternteilen. Wenn keine Zustimmung vorliegt, dürfen die Bilder nicht verwendet werden bzw. dürfen Fotos mit derjenigen Person nicht veröffentlicht werden.

Zum Download: Vorlage Einverständniserklärung für Foto- und Filmaufnahmen

Urheberrecht

  • Auch das Urheberrecht der Fotos ist zu klären. Normalerweise liegt es bei der Person, die das Foto bzw. den Film aufgenommen hat. Die Verwertungsrechte sind in § 15 des Urheberrechtsgesetzes verankert.
  • Sollten Sie also nicht selbst Urheber:in sein, können Sie die Bilder nur verwenden, wenn mit dem/der Urheber:in die Nutzungsrechte geklärt sind, wie z.B. die Angabe des Copyrights.
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Tipps zu Rechten am eigenen Bild:

Holen Sie vor jeder Kochaktion standardmäßig von allen Teilnehmenden beim Anmeldeprozess die Einverständniserklärung ein – damit sind Sie auf der sicheren Seite.

  • Schießen Sie ein paar eigene Fotos, die Sie dann im Nachgang auf Ihren Kanälen verwenden können – dann ist das Urheberrecht geklärt und liegt bei Ihnen.
  • Verwenden Sie nur Fotos auf Ihrer Website und Social Media, bei denen die Rechtslage (Einverständnis und Urheberschaft) geklärt ist.

  • Franck N (2017): Praxiswissen Presse- und Öffentlichkeitsarbeit: Ein Leitfaden für Verbände, Vereine und Institutionen
  • Puttenat D (2012): Praxishandbuch Presse- und Öffentlichkeitsarbeit. Der kleine PR-Coach. 2. Auflage.
  • Zehrt W (2014): Die Pressemitteilung. 2., völlig überarb. Aufl.
  • Zerfaß A, Pleil T (Hg.) (2015): Handbuch Online-PR : Strategische Kommunikation im Internet und Social Web. 2., überarb. und erw. Aufl.